Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Studienzentrum Hohe Warte und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Programmen und Veranstaltungen.

2. Kooperationsprogramme und Regelungshierarchie

Bei Programmen, die in Kooperation mit nationalen oder internationalen Partneruniversitäten durchgeführt werden, gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Studien-, Prüfungs- und Qualitätsrichtlinien der Partneruniversität. In akademischen Angelegenheiten (z.B. Prüfungen, Beurteilungen, abschließende Entscheidungen) haben diese Regelungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung zustande. Bei Kooperationsprogrammen kann der Vertragsabschluss von der formalen Zulassung durch die Partneruniversität sowie der Annahme zusätzlicher universitätsspezifischer Bedingungen abhängig sein.

4. Entgelt und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt. Mindestens 25 % des Gesamtentgelts sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Plattformzugang. Rabatte für die vollständige Vorauszahlung gelten nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung. Bei Fristversäumnis wird der Rabatt rückwirkend storniert. Der Abschluss des Programms setzt die vollständige Begleichung aller fälligen Entgelte voraus.

5. Durchführung der Lehre

Das Studienzentrum Hohe Warte stellt Lehrpersonal bereit und organisiert die Durchführung der Lehrveranstaltungen. Die Lehre erfolgt bei Kooperationsprogrammen gemäß den curricularen Anforderungen und Qualitätsstandards der jeweiligen Partneruniversität.

6. Prüfungen und Abschlussvergabe

Prüfungsverfahren, Beurteilungskriterien und Zulassungsregeln richten sich nach den Vorgaben der Partneruniversität. Akademische Abschlüsse, Zertifikate und Diplome werden ausschließlich von der jeweiligen Partneruniversität verliehen.

7. Wissenschaftliche Integrität

Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung wissenschaftlicher Integrität. Verstöße (z.B. Plagiat, Täuschung) werden gemäß den Verfahren und Sanktionen der Partneruniversität behandelt.

8. Nutzung digitaler Systeme

Für die Durchführung können Lern- und Verwaltungsplattformen eingesetzt werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Erfüllung der technischen Mindestvoraussetzungen selbst verantwortlich.

9. Urheberrecht

Alle bereitgestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für den persönlichen Studienzweck verwendet werden.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Bei Kooperationsprogrammen können erforderliche Daten im notwendigen Umfang an Partneruniversitäten weitergegeben werden, soweit dies für Zulassung, Studienadministration, Prüfungen und Abschlussdokumentation erforderlich ist.

11. Haftung

Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für akademische Entscheidungen der Partneruniversitäten (z.B. Zulassung, Beurteilung, Graduierung) wird keine Haftung übernommen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Als Gerichtsstand für Unternehmer gilt Wien; für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.